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Infos vom Badischen Sportschützenverband

Ausschreibung Rangliste Großkaliber 2023

Liebe Vereine und Sportverantwortliche,

 

im letzten Jahr hatten wir zur Teilnahme an einer Rangliste in den Disziplinen Pistole/Revolver und Ordonnanzgewehr aufgerufen.

Die Ergebnisse sollten die Grundlage für die Bestückung von Gruppen bei den Rundenwettkämpfen dieser Disziplinen ab dem Jahr 2023 bilden.

 

Aber wie so oft, kommt alles anders als geplant:

Wir müssen die Rundenwettkämpfe Pistole/Revolver und Ordonnanzgewehr in der geplanten Form (Rundenwettkämpfe analog der KK-Runde) absagen.

Leider hatten wir nur sehr wenig Meldungen über die Ranglistenwettkämpfe 2022 in beiden Disziplinen.

 

Geplant war mit je 4 Mannschaften auf 3 Ebenen in jeder Region, also mit 12 Mannschaften. Diese Anzahl ist allerdings bei weitem nicht zusammen gekommen. Aus der Region Ost wurde z. B. nicht eine einzige Mannschaft gemeldet. Eine Aufstellung mit Auswertung haben wir für die interessierten Vereine beigefügt.

 

Auf Nachfrage haben wir unterschiedliche, aber durchweg plausible Begründungen für eine Nichtteilnahme genannt bekommen:

  • Vereine sind beim Großkaliberschießen von den für sie genehmigten Schießzeiten abhängig, so dass eine Austragung zu vorgegeben Zeiten schwierig ist.

  • Zu viele Vereins- und Kreistermine im Herbst (hier war die GK-Runde geplant)

  • Abnehmende Bereitschaft unter den Schützen zur Teilnahme an Präsenzwettkämpfen – fehlende Flexibilität durch Präsenzwettkämpfe

  • usw.

 

Da wir aber vom Grundgedanken her durchweg positive Rückmeldungen zum Thema „Wettkämpfe Großkaliber“ erhalten haben, wollten wir die Idee weiter verfolgen.

Deshalb hat sich die Landessportleitung Gedanken gemacht und ein neues Wettkampfformat auf Landesebene ausgeschrieben.

 

Es wird eine Rangliste Großkaliber 2023 in zwei Disziplinen geben:

 

à 25m Pistole/Revolver 2.53, 2.55, 2.58 und 2.59 SpO

à Ordonnanzgewehr 50m aufgelegt (in Anlehnung an Liste B BD 1.58.07)

Die Ausschreibung finden Sie in der Anlage. 

 

Hier die wichtigsten Eckpunkte für Sie als Verein:

 

  • Rangliste in den beiden Disziplinen jeweils in vier Regionen (analog der Rundenwettkämpfe KK)

  • Jeweils vier Ranglisten-Wettkämpfe als Heimwettkampf (Scheiben sind aufzubewahren)

  • Schützen eines Vereins schießen immer gemeinsam / an einem Tag.

  • Es gibt keine festen Wettkampftermine. Es werden nur vier Endtermine für die Meldung der Ranglisten-Wettkämpfe festgelegt. Die Austragungstage für die Heimwettkämpfe sind von den Vereinen frei wählbar.

  • Die 6 besten Mannschaften je Region und Disziplin bestreiten einen Ranglisten-Endkampf in Präsenz (Ergebnisse der vier Ranglisten-Wettkämpfe werden auf null gesetzt).

  • Der Termin für die zentralen Ranglisten-Endkämpfe (Präsenz) wird vom BSV festgelegt.

  • Die Abwicklung der Rangliste erfolgt über den RWK Onlinemelder.

 

  • Termine:

Meldezeitraum für Mannschaftsmeldung im RWK-Onlinemelder:  01.04. – 14.05.2023

Endtermine zur Ergebnismeldung der Ranglisten-Wettkämpfe im RWK Onlinemelder:  09.07.2023 / 23.07.2023 / 13.08.2023 / 27.08 2023

Termin der Ranglisten-Endkämpfe:  23.09.2023 (Orte werden noch bekannt gegeben)

 

Wir hoffen, dass wir mit diesem Format eine zeitgemäße Wettkampfserie ins Leben gerufen haben und freuen uns über viele Mannschaftsmeldungen aus den Vereinen.

 

Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elke Sommer

Fortbildungen und Lehrgänge

Der Badische Sportschützenverband bietet verschiedene Lehrgänge, Schulungen, Fortbildungen und Infoveranstaltungen an. Es sind sehr viele interessante Angebote, ein Blick auf die Homepage des BSV lohnt auf alle Fälle.

Die Seite mit den Fortbildungen und Infoveranstaltungen findet ihr hier.

Bedürfnisprüfng

Bedürfnisprüfung - Fortbestehen der Erlaubnis

Hier findet ihr das Schreiben des BSV zu diesem Thema.

Auszug einer Mitteilung des BSV an sie OSM vom 10.03.2023:

Sehr geehrte Oberschützenmeisterinnen und Oberschützenmeister,

wie versprochen, melde ich mich umgehend bei Ihnen, nachdem wir neue Informationen über den zu erfolgenden Ablauf der sogenannten Bedürfniswiederholungsprüfung haben.

Leider sind es keine optimalen Nachrichten.

 

Nach Aufforderung diverser Ämter und Behörden müssen unsere Schützen zur Wiederholungsprüfung ( Fortbestehen der Erlaubnis) folgende Informationen einreichen:

Für Sportschützen* im Sportschützenkontingent nach§ 14 Abs. 4 WaffG mit einer Mitgliedschaft KÜRZER als 10 Jahre

–             Das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ( Fortbestehen der Erlaubnis) ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft zu machen(§ 14 Abs. 4 WaffG).

–             Der Antragsteller* ist Mitglied in einem Schießsportverein(§ 14 Abs. 2 WaffG).

–             dieser Schießsportverein gehört einem anerkannten Schießsportverband an (§ 15 WaffG).

–             Der Antragsteller* muss dem Antrag Kopien all seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse (WBKs) beifügen.

–             Der Antragsteller* muss in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe wie folgt betrieben haben und dies durch Schiessnachweise belegen (§14 Abs. 4 WaffG).

Mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten.

–             Besitzt der Antragsteller* sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so sind die Schiessnachweise für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

 

Für Sportschützen* im Sportschützenkontingent nach§ 14 Abs. 4 WaffG mit einer Mitgliedschaft LÄNGER als 10 Jahre

–             Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen* die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein (§ 14 Abs. 2 WaffG)

–             Die Mitgliedschaft wird in diesem Fall durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachgewiesen (Folgeprüfungen nach § 4 Abs.4 WaffG)

 

 

Für Sportschützen über dem Sportschützenkontingent** nach §14 Abs. 5 WaffG

Dazu sind folgende Punkte zusätzlich zu den oben genannten ( §14 Abs. 2; § 14 Abs. 4 WaffG) nachzuweisen.

 

–             für jede Waffe über dem Grundkontingent muss der Antragsteller* zum Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme einen Wettkampfnachweis für diese Waffe pro Kalenderjahr einreichen.

Dieser soll die aktive regelmäßige Teilnahme des Sportschützen am Schießsport dem Verband glaubhaft darlegen (WaffVwV §4.4 und WaffVwV §14.3 ).

Dies Ist unabhängig davon zu erbringen, wie lange das Mitglied bereits Schütze ist.

–             Die Wettkampfteilnahme muss mindestens auf Vereinsebene erfolgen. (WaffVwV §14.3)

–             Bei Mehrfachmitgliedschaften in verschiedenen Verbänden werden zum Fortbestehen der Erlaubnis die Wettkampfteilnahmen aller Verbände anerkannt. (WaffVwV §14.3)

 

*Die sprachlichen Formulierung gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Personen.

**mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und/ oder mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition, sowie der hierfür erforderlichen Munition

....

Wir überarbeiten zur Zeit unsere Antragsformulare für das Fortbestehen der Erlaubnis, um auch den Schützen über dem Grundkontingent der Erbringen der nötigen Nachweise zu erleichtern.

....

 

Auch werden wir diese Informationen aus Flyer ausarbeiten, so dass Sie sie besser an Ihre Mitglieder verteilen können.

 

....

Mit herzlichen Grüßen

 

Claudia Winkler

Leiterin Waffenanträge und Veranstaltungsorganisation

Wir brauchen Verstärkung - Referenten Liste B gesucht

Liebe Vereine und Kreise,

liebe Funktionäre,

 

vor einiger Zeit haben wir uns bei Ihnen nach dem Interesse und den Aktivitäten zu den Disziplinen der Liste B des Badischen Sportschützenverbandes erkundigt. Hierzu haben wir zahlreiche Antworten und durchweg positive Rückmeldungen bekommen.

Aus diesem Grunde wollen wir nun auch auf Landesebene die Liste B „aktivieren“ – ganz nach dem Motto „Bedarfsorientierter, Badischer Breitensport“.

Zur Ergänzung unseres modernen Sportleitungs-Teams suchen wir deshalb ehrenamtliche Unterstützung mit Schwerpunkt auf den Breitensportdisziplinen der Liste B. Oder kurz gesagt, wir suchen zwei Referenten:

 

Referent Liste B – Langwaffen
Referent Liste B – Kurzwaffen

 

Wir brauchen Verstärkung – Referenten Liste B gesucht

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Referentensuche in Ihrem Verein / Kreis bekannt machen und sich Interessierte bei uns melden.
 

Viele Grüße

 

Elke Sommer

Geschäftsführerin

Erstvereinswechsel
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