top of page

Infos vom Badischen Sportschützenverband

Einladung zum Auflageschießen

Liebe Vereine,

 

gerne informieren wir Euch über einen Wettkampf für die Senioren in den Vereinen:

 

der Thüringer Schützenbund lädt gemeinsam mit dem Südbadischen Sportschützenverband zur Teilnahme am „INTERNATIONAL MASTERS CUP 2024“ ein, der vom 18. bis 23. September 2024 im Schießsportzentrum Suhl stattfindet.

 

Dieses Event richtet sich explizit an Senioren - in den Auflagedisziplinen und Wurfscheibe Senior A: ab 51 bis 65 Jahre/ Senior B: ab 66 Jahre sowie KK liegend und Sportpistole Senior ab 51 Jahre - der ideale Vorbereitungswettkampf vor der DM Auflage!

 

Flyer, Ausschreibung, Meldeformular und weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Thüringer Schützenbundes über diesen Link:

 

International Masters Cup 2024 (tsbev.de)

 

Wir bitten um Verständnis, dass der Badische Sportschützenverband keine Fragen zu diesem Wettkampfformat beantworten kann (bei Bedarf bitte an die Veranstalter wenden).

 

Viele Grüße

 

Elke Sommer

Geschäftsführerin

Fortbildungen und Lehrgänge

Neu

Der BSV freut sich Ihnen weitere Lehrgänge und Infoveranstaltungen anbieten zu können. 

 

Aufgrund der hohen Nachfrage bei der Ausbildung Jugendbasislizenz, konnten wir die Teilnehmerzahl für den September-Lehrgang aufstocken sowie einen weiteren Lehrgang für Dezember ausschreiben. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

 

Ausbildung Jugendbasislizenz

 

  •   14.09. + 15.09.2024, Lehrgangsort: SV Walldorf (neuer Ort!)

  •   07.12. + 08.12.2024, Lehrgangsort: SV Walldorf


Daneben gibt es interessante Infoveranstaltungen auf die wir Sie gerne hinweisen möchten:

 

Fragen Sie den BSV! Das Fortbestehen der Erlaubnis
22.04.2024, 18.30 – 20.00 Uhr
Online per Zoom (kostenfrei)
 

Info-Veranstaltung zum neuen Sportversicherungsvertrag
11.06.2024, 18.30 – 20.00 Uhr
Online per Zoom (kostenfrei)

 

Sie finden die Ausschreibungen ab sofort auf unserer Homepage im Bereich Bildung. Dort können Sie auch Buchungen für die Ausbildungs-Maßnahmen vornehmen.

 

Lehrgangsliste chronologisch – Badischer Sportschützenverband (bsvleimen.de)

Lehrgangsliste nach Themen – Badischer Sportschützenverband (bsvleimen.de)

 

Wir hoffen, dass wir auch für Sie etwas Interessantes im Angebot haben und freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Bei Rückfragen stehen der Landesschulungsleiter sowie die Mitarbeiterinnen der BSV Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Allgemein

Der Badische Sportschützenverband bietet verschiedene Lehrgänge, Schulungen, Fortbildungen und Infoveranstaltungen an. Es sind sehr viele interessante Angebote, ein Blick auf die Homepage des BSV lohnt auf alle Fälle.

Die Seite mit den Fortbildungen und Infoveranstaltungen findet ihr hier.

Bedürfnisprüfng

Bedürfnisprüfung - Fortbestehen der Erlaubnis

Hier findet ihr das Schreiben des BSV zu diesem Thema.

Auszug einer Mitteilung des BSV an sie OSM vom 10.03.2023:

.....

Nach Aufforderung diverser Ämter und Behörden müssen unsere Schützen zur Wiederholungsprüfung ( Fortbestehen der Erlaubnis) folgende Informationen einreichen:

Für Sportschützen* im Sportschützenkontingent nach§ 14 Abs. 4 WaffG mit einer Mitgliedschaft KÜRZER als 10 Jahre

–             Das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ( Fortbestehen der Erlaubnis) ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes glaubhaft zu machen(§ 14 Abs. 4 WaffG).

–             Der Antragsteller* ist Mitglied in einem Schießsportverein(§ 14 Abs. 2 WaffG).

–             dieser Schießsportverein gehört einem anerkannten Schießsportverband an (§ 15 WaffG).

–             Der Antragsteller* muss dem Antrag Kopien all seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse (WBKs) beifügen.

–             Der Antragsteller* muss in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe wie folgt betrieben haben und dies durch Schiessnachweise belegen (§14 Abs. 4 WaffG).

Mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten.

–             Besitzt der Antragsteller* sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so sind die Schiessnachweise für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

 

Für Sportschützen* im Sportschützenkontingent nach§ 14 Abs. 4 WaffG mit einer Mitgliedschaft LÄNGER als 10 Jahre

–             Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen* die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein (§ 14 Abs. 2 WaffG)

–             Die Mitgliedschaft wird in diesem Fall durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachgewiesen (Folgeprüfungen nach § 4 Abs.4 WaffG)

 

 

Für Sportschützen über dem Sportschützenkontingent** nach §14 Abs. 5 WaffG

Dazu sind folgende Punkte zusätzlich zu den oben genannten ( §14 Abs. 2; § 14 Abs. 4 WaffG) nachzuweisen.

 

–             für jede Waffe über dem Grundkontingent muss der Antragsteller* zum Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme einen Wettkampfnachweis für diese Waffe pro Kalenderjahr einreichen.

Dieser soll die aktive regelmäßige Teilnahme des Sportschützen am Schießsport dem Verband glaubhaft darlegen (WaffVwV §4.4 und WaffVwV §14.3 ).

Dies Ist unabhängig davon zu erbringen, wie lange das Mitglied bereits Schütze ist.

–             Die Wettkampfteilnahme muss mindestens auf Vereinsebene erfolgen. (WaffVwV §14.3)

–             Bei Mehrfachmitgliedschaften in verschiedenen Verbänden werden zum Fortbestehen der Erlaubnis die Wettkampfteilnahmen aller Verbände anerkannt. (WaffVwV §14.3)

 

*Die sprachlichen Formulierung gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Personen.

**mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und/ oder mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition, sowie der hierfür erforderlichen Munition

....

Die neuen Formulare sind jetzt verfügbar:

  • Formular 01 ist das vom Antragsteller auszufüllende und uns zu prüfende Formular. Die hier befindliche Auflistung der im Besitz des Antragstellers befindlichen Schusswaffen bekommt ebenfalls das Amt eingereicht, als Nachweis, dass diese Waffen einzeln überprüft wurden.

  • Formular 09 ist eine Vorlage für die Vereine, deren Mitglieder länger als 10 Jahre im Verein sind und im Grundkontingent.

  • Formular 10 ist eine allgemeine Information an Vereine und Schützen, nach welchen Kriterien geprüft wird.

....

 

Erstvereinswechsel
bottom of page