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Großkaliberabteilung der SG 1744 Mannheim e.V.

Schießordnung für das Großkaliberschießen mit Langwaffen

Standgebühr:

  2 €

10 €

10 €

10 €

20 €

Vereinsmitglieder

Mitglieder des DSB

BDS

DJV

Sonstige Personen

Aufsicht:

Das Schießen ist nur unter Anleitung eines aufsichtsberechtigten Vereinsmitglieds zulässig.

Ausnahme:
 

Ein zur Aufsichtsführung befähigtes Vereinsmitglied der SG von 1744 e.V. darf Schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass es sich allein auf dem Schießstand befindet (§11 Abs.3 Allgemeine Waffengesetz Verordnung).

Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist unbedingt Folge zu leisten
 

Ausweispflicht:

Auf Verlangen der Aufsichtsperson sind die Mitgliedsausweise der SG von 1744 e.V. vorzuzeigen.

Waffenarten:

Zum Schießen zugelassen sind alle Langwaffen, bis zu einer Mündungsenergie von 7500 Joule.

Beim Schießen mit halbautomatischen Selbstladewaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, deren Kapazität 10 Patronen nicht überschreitet.

Das Einschießen einer Waffe und das Training der 50m Disziplinen z.B. Unterhebelrepetiergewehre dürfen nur auf den besonders gekennzeichneten 50m Ständen erfolgen.

Haftung:
 

Für Schäden, die durch das Schießen mit Großkaliberwaffen entstehen, haftet der Schütze in vollem Umfang.
 

Festsetzung einer Vertragsstrafe:
 

Alle Zuwiderhandlungen gegen diese Schießordnung können in Form einer Vertragsstrafe mit einem Bußgeld von 100.-Euro geahndet werden.

Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Mannheim, den 13.März 2017

Oberschießleiter SG 1744 Mannheim

Trainingszeiten:

Dienstag

Donnerstag

Samstag (Oktober - März)

17:00 - 21:00 Uhr

17:00 - 21:00 Uhr

11:00 - 17:00 Uhr

Kontakt:

Abteilungsleiter:

Lothar Bohrmann

06201 43738

Stellvertreter:

Nobert Buhl

Anschrift:

Schützengesellschaft 1744
In der Au 20 - 22
68259 Mannheim   

Großkaliberabteilung
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